Kirchgemeinde Leibstadt

Amtl. Publikation der Röm.-Kath. Kirchgemeinde Leibstadt

Am 29. November 2026 findet die Gesamterneuerungswahl der Kirchenpflege, des Kirchenpflegepräsidiums, der Pfarreileitung und der Synodalen für die Amtsperiode 2027–2030 statt. Im ersten Wahlgang kann für die Kirchenpflege, das Kirchenpflegepräsidium und die Synodalen in der Kirchgemeinde jede stimmberechtigte Person gültige Stimmen erhalten.

Wahlvorschläge für die Kirchenpflege, das Kirchenpflegepräsidium und die Synodalen sind von mind. 10 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde zu unterzeichnen und im Pfarreisekretariat Leibstadt-Schwaderloch, Kirchweg 221, 5325 Leibstadt, bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (16.10.2026, 12 Uhr) einzureichen. Für die Pfarreileitung sind nur die vom bischöflichen Ordinariat vorgeschlagenen Personen wählbar.

(§ 29a Gesetz über die politischen Rechte; § 21a Verordnung über die politischen Rechte).

Das erforderliche Formular kann beim Pfarreisekretariat Leibstadt-Schwaderloch oder über die Webseite bezogen werden.

Kirchenpflege Leibstadt

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