Kirchgemeinden im Pastoralraum Aare-Rhein
Die Kirchgemeinden sind selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Im Kanton Aargau gibt es 93 Kirchgemeinden.
Die Kirchgemeinde schafft die äusseren Voraussetzungen zur Entfaltung des kirchlichen Lebens. Die Kirchenpflege ist das leitende und vollziehende Organ der Kirchgemeinde und wird von dieser gewählt. Sie fördert und unterstützt die Seelsorge, namentlich in Verkündigung, Liturgie, Diakonie und in der Pflege der Gemeinschaft. Ihre Aufgabe ist es, die Kirchgemeinde nach innen und aussen zu vertreten.
Zu ihren Rechten und Pflichten gehören:
- Vorbereitung der Geschäfte der Kirchgemeindeversammlung und Vollzug der dort gefassten Beschlüsse
- Anordnung von Wahlen und Abstimmungen sowie die Sicherstellung des Stimm-Registers
- Anstellung von Personal
- Aufsicht über den Finanzhaushalt der Kirchgemeinde
- Verwaltung des Kirchgemeindevermögens, Unterhalt der Gebäulichkeiten sowie des Inventars und Erlass von Benützungsordnungen
- Führung des Kirchgemeindearchivs
- Bestellung von Kommissionen und Arbeitsgruppen
Die Kirchenpflege arbeitet eng mit der Seelsorge und dem Kernteam unserer Pfarrei zusammen.