Kirchliche Feiern

Seelsorge


Christina Burger ist seit August 2007 als Gemeindeleiterin der Pfarrei Kleindöttingen tätig.

 

Christina Burger, Seelsorgerin

Arbeitsschwerpunkte:

  • Gemeindeleitung
  • Kirchenpflege
  • Pfarreirat
  • Frauenbund
  • Besuchsdienstgruppe
  • Ministrantengruppe
  • Weihnachtsspiel Regie
Taufe

Es freut uns, wenn Sie Ihr Kind taufen möchten. Dies können Sie entweder während eines Gottesdienstes tun, was immer ein besonderes Ereignis für die Gottesdiensbesucher ist, oder Sie taufen in einer eigenen Feier.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir mit Ihnen den Tauftag bestimmen können.
kleindoetting@kath-aare-rhein.ch oder Telefon: 056 245 33 27

Wir möchten Ihnen mit folgenden Gedanken aufzeigen, welche Bedeutung die Taufe hat und welche Verpflichtungen Sie mit dieser Entscheidung eingehen.

Hochzeit

Zuständiges Pfarramt
Wenden Sie sich zuerst an das Pfarramt Ihrer Wohnpfarrei, auch wenn Sie nicht am Wohnot heiraten.
Wenn nur ein Partner katholisch ist, ist das Wohnpfarramt des katholischen Partners zuständig.
Bekenntnisverschiedene Paare erhalten in ihrem Pfarramt weitere Auskünfte.


Rechtzeitige Terminvereinbarung
Bitte melden Sie sich rechtzeitig im zuständigen Pfarramt an, noch bevor Sie Restaurant und Apéro reservieren. Viele Pfarrer, Diakone oder GemeindeleiterInnen sind schon lange voraus ausgebucht.
Je früher desto besser, z.B. 12 bis 6 Monate vor dem gewünschten Termin – jedenfalls vor der Reservierung von Gasthaus, Musik usw.


Für das Traugespräch sind folgende Dokumente mitzubringen
Aktueller Taufschein. Den erhalten Sie bei jenem Pfarramt, wo Sie getauft wurden. Er kann Ihnen per Post zugestellt werden. Achten Sie darauf, dass er nicht älter als sechs Monate ist.


Standesamtlicher Trauschein
Vor der kirchlichen Trauung muss die standesamtliche Bescheinung auf dem zuständigen Pfarramt abgegeben werden.
Wir freuen uns, wenn Sie eigene Ideen z.B. für einen biblischen Text oder für die Fürbitten mitbringen.
Verwitwete
Brauchen den kirchlichen Trauungsschein der ersten Ehe sowie die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten bzw. der früheren Ehegattin.

Beerdigungen

Vorgehen nach einem Todesfall
Lassen Sie sich Zeit und gehen Sie die notwendigen Schritte in Ruhe an. Nehmen Sie sich Zeit, in Ruhe von dem/der Verstorbenen Abschied zu nehmen. Gerne kommen wir vorbei, um Sie beim Abschiednehmen zu unterstützen.
Nehmen Sie Kontakt mit unserem Pfarramt auf. Falls nötig, besprechen Sie auf jeden Fall den Anrufbeantworter. Wir rufen zurück, sobald es uns möglich ist, und vereinbaren mit Ihnen einen Termin für das Trauergespräch und die Beerdigung.

Kontakt:

Röm.-kath. Pfarramt St. Antonius
Antoniusweg 16
5314 Kleindöttingen
Tel.: 056 245 33 27
kleindoettingen@kath-aare-rhein.ch

Öffnungszeiten Sekretariat
Di 08.30-11.30 
    13.30-17.30 
Mi 08.30-11.30
Do08.30-11.30
übrige Zeiten: bitte Telefonbeantworter benutzen

Nehmen Sie zusätzlich mit der Gemeindeverwaltung Böttstein (Todesfälle und Bestattungen) Kontakt auf. 056 269 12 20 
Beerdigungen sind üblicherweise von Dienstag bis Freitag jeweils um 14.00 Uhr möglich. Zuerst Beisetzung auf dem Friedhof und danach um 14.45 Gottesdienst.
 Plan Waldfriedhof Eien

Mögliche Bestattungsinstitute:
Caminada AG, Florastr. 10, 5000 Aarau 
Telefon: 062 824 25
                                           
Bestattungsinstitut Caminada
Harfe GmbH, Dorfstrasse 2,5405 Baden-Dättwil 
Telefon: 056 493 23 13                              
Bestattungsinstitut Harfe

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