Kirchliche Feiern

Kirchliche Feiern

Beerdigungen, Hochzeiten, Segensfeiern, Krankensegnung und weitere kirchliche Feiern bieten wir zu wichtigen Augenblicken des Lebens an. Wenn Sie ihre Wohnung oder ihr Haus segnen möchten, wenn Sie eine Krankenkommunion wünschen, wenn Sie heiraten wollen oder ihr Kind zur Taufe bringen möchten, wenn sie einen Todesfall melden und darin begleitet werden möchten, dann nehmen Sie doch einfach mit dem Pfarramt Kontakt auf. Auf der folgenden Nummer sind wir zu den Öffnungszeiten erreichbar und bei Notfällen bekommen Sie eine Notfallnummer mitgeteilt.

 

 

Gerne sind wir in wichtigen Augenblicken des Lebens für Sie da!

 

Röm.-kath. Pfarramt St. Fridolin
Kirchweg 221
5325 Leibstadt


Tel.: 056 247 11 30
leibstadt@kath-aare-rhein.ch

Sakramente und Sakramentalien

sind Knotenpunkte im Leben eines Menschen und in der Gemeinschaft.
Darum sind sie immer eingebettet in das Gebet und in die Versammlung der Gemeinde wie sie auch einen festen Platz in der Lebensgeschichte eines Menschen haben.
 
Dafür braucht es eine Vorbereitung, eine entsprechende Gestaltung und Begleitung.
 
Erster Anlaufpunkt bei Taufen, Trauungen, Beerdigungen ist immer das Pfarramt bzw. der Seelsorger / die Seelsorgerin.

Wir sind Ihnen gerne behilflich, wenn Sie Fragen haben!


Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns:

Sekretariat / Pfarramt
Tel.: 056 247 11 30
leibstadt@kath-aare-rhein.ch

Taufe
Trauung

Wir freuen uns, wenn wir Sie bei Ihrer kirchlichen Trauung unterstützen dürfen. Sprechen Sie den Termin ihrer Trauung frühzeitig mit dem Trauberechtigten ab.

Formalitäten vor der kirchlichen Trauung
Vor der kirchlichen Trauung muss ein Ehedokument ausgestellt werden. Zuständig dafür ist das Pfarramt Ihrer Wohngemeinde. Für das Ehedokument benötigen Sie einen Taufschein. Diesen erhalten Sie in Ihrer Taufpfarrei. Auf dem Taufschein sind das Datum Ihrer Taufe, das Datum Ihrer Firmung und der sogenannte Ledigenstatus ersichtlich. Der Taufschein darf zum Zeitpunkt der kirchlichen Trauung nicht älter als sechs Monate sein. Dem Ehedokument muss ausserdem eine Kopie Ihres Ziviltrauscheines beigelegt werden. Dieser kann auch noch unmittelbar vor der Trauung abgegeben werden. Das Ehedokument wird nach der Trauung vom Brautpaar, von den Trauzeugen und vom Trauberechtigten unterschrieben. Danach wird es im Archiv der Traupfarrei aufbewahrt.

Besuche von Kranken und Betagten

Für den Besuch von Kranken und Betagten sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Die heutigen Datenschutzbestimmungen erlauben es nicht mehr, dass die Pfarrämter automatisch über Patienten aus den Pfarreien von den Spitälern informiert werden. Deshalb sind wir darauf angewiesen, dass Sie uns allfällige Besuchswünsche mitteilen.

Nehmen Sie deshalb Kontakt auf mit uns, telefonisch oder via E-Mail, und teilen Sie uns den Namen und die Klinik bzw. das Spital oder die Wohnadresse mit.
Für Ihre Mithilfe im Dienste unserer Kranken sind wir Ihnen  dankbar.

Todesfall - was ist zu tun ?

Trotz grosser persönlicher Betroffenheit muss bei einem Todesfall viel Organisatorisches erledigt werden. Dabei unterstützen wir Sie gerne.
Ein Todesfall muss der Gemeindekanzlei gemeldet werden.


Gemeindekanzlei Leibstadt, Tel.: 056 267 63 40
Gemeindekanzlei Schwaderloch, Tel.: 056 247 10 00

Nehmen Sie bitte auch sobald als möglich Kontakt mit dem Pfarramt oder Seelsorger auf.

Am Vorabend der Beerdigung findet, wenn erwünscht, das sogenannte „Sterbegebet“ statt. In einer Andacht nehmen wir von dem / der Verstorbenen im Gebet Abschied.
Diese Andacht ist Abend um 18.00 Uhr (Winterzeit) bzw. 19.00 Uhr (Sommerzeit)

Der Trauergottesdienste ist meistens um 14.00 Uhr.
Auf die Bestattung im Friedhof folgt der Trauergottesdienst in der Kirche.
Ungefähr einen Monat nach der Beerdigung kann ein sogenannter „Dreissigster“ bzw. „Nachgedächtnis“ gehalten werden. Darunter versteht man einen Gedenkgottesdienst für den Verstorbenen.
Über Jahresgedächtnisse oder Jahrzeitstiftungen erteilen Ihnen das Pfarreisekretariat Auskunft

Kircheneintritt

Ein Kircheneintritt oder ein Übertritt in die römisch-katholische Kirche ist grundsätzlich möglich.

Falls Sie einen Eintritt oder einen Übertritt beabsichtigen, vereinbaren Sie als erstes ein Gespräch mit dem zuständigen Seelsorger. Danach verfassen Sie ein Gesuch um Aufnahme und senden es an die katholische Kirchenpflege.

Kirchenaustritt

Falls Sie den Kirchenaustritt beabsichtigen, verfassen Sie eine Austrittserklärung und senden diese eingeschrieben an die katholische Kirchenpflege. Wir bitten Sie, in Ihrem Austrittschreiben anzugeben, in welchem Jahr und in welcher Pfarrei Sie getauft wurden. Ihr Austritt wird der Einwohnergemeinde gemeldet und Sie erhalten vom Pfarramt die Bestätigung Ihres Kirchenaustritts.
Natürlich sind wir sehr daran interessiert, die Gründe für einen Kirchenaustritt zu erfahren. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns mitteilen, was Sie zum Austritt bewogen hat.
Wer aus der Kirche austritt, hat keinen Anspruch mehr auf die Sakramente, kann weder Tauf- noch Firmpate sein und verzichtet auf ein kirchliches Begräbnis.

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